Die Welt vertraut auf Trautwein.
Produkte der Spitzenklasse für die Bereiche Wellness, physikalische Therapie und Pflege.
TRAUTWEIN GMBH
KONTAKT
Trautwein GmbH, Denzlinger Str. 12,
79312 Emmendingen, Germany
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
1.2 Die Bedingungen finden Verwendung gegenüber:
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.3 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3.1 Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung.
3.2 Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsgut kann nicht erfolgen, ausgenommen sind Sondervereinbarungen. Bei den von uns berechneten anteiligen TransportVerpackungskosten sind die bei der Entsorgung entstehenden Kosten bereits abgezogen. Sollte der Kunde die für den Transport des Liefergegenstandes verwendete Verpackung an den Lieferer zurückgeben, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport zum Lieferwerk. Außerdem werden Entsorgungskosten in Höhe von 20 % der Verpackungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.3 Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu; werden vereinbarungsgemäß Anzahlungen geleistet, so tritt bereits zum Anzahlungsbetrag die Mehrwertsteuer hinzu.
4.1 Zahlungen des Unternehmers sind, soweit nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug, frei angegebener
Zahlstelle fällig und zu zahlen
– in Höhe von 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, – in Höhe der restlichen 50% nach gemeldeter Versandbereitschaft.
Zahlungen des Verbrauchers sind, soweit nicht anders vereinbart, fällig und zu zahlen bei Übergabe der Ware.
4.2 Bei Verzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet, die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern bleibt ein Anspruch auf kaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) unberührt.
4.3 Rechnungsregulierung durch Scheck und Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen Zustimmung. Der Kunde trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängende Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.
4.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn sein Anspruch unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
4.5 Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Unternehmers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder dessen Zahlung eingestellt wird, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn von uns der Scheck angenommen wurde. Wir sind außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.1 Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen.
5.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
5.4 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
5.5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
Alle Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart ist, spätestens innerhalb 3 Monaten nach Ablauf der schriftlich vereinbarten Vertragsfrist abzunehmen, ohne dass es einer Abnahmeaufforderung bedarf; ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware bei gleichzeitiger Versendung in Rechnung zu stellen oder sofort vom Vertrage zurückzutreten.
Wurde keine Vertragsfrist vereinbart, stehen uns die obengenannten Rechte spätestens ein Jahr nach Vertragsschluss zu.
7.1 Unser Leistungsort ist Emmendingen. Versenden wir die Sache auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Dies gilt auch, wenn wir die Kosten der Versendung übernommen haben sowie bei Teillieferungen.
7.2 Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen ist eine Versicherung des Transports Sache des Kunden. Dies gilt auch bei Lieferungen in das Ausland.
7.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.4 Im Falle der Versendung hat der Kunde Vorkehrungen dafür zu treffen, dass unverzüglich abgeliefert werden kann, z.B. durch Stellung eines Gabelstaplers, Krans o.ä. nebst Personal.
7.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung für uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
8.2 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäss §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
8.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab, wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Eigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäss Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auf die Saldoforderung.
8.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
8.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Kunden eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest ab; wir nehmen die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
8.6 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.
8.7 Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäss Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Wir werden von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung selbst anzuzeigen.
8.8 Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8.9 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
8.10 Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen von uns aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Kunden über.
9.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, soweit sich aus diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichts anderes ergibt.
9.2 Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, ob Mängel vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert bzw. die vereinbarte Menge über- oder unterschritten wurde. Zeigt sich ein Mangel, ist er innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
9.3 Ist der Kunde Unternehmer, wird die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt.
9.4 Ist der Kunde Unternehmer und will er wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
9.5 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
10.1 Der Kunde stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. II ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und den damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.
10.2 Der Kunde hat im Falle des Weiterverkaufs seine Erwerber vertraglich dazu zu verpflichten, die Ware nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten ordnungsgemäß auf deren Kosten entsorgen zu lassen und bei einer erneuten Weitergabe diese Verpflichtung ebenfalls weiterzugeben. Für den Fall dass diese Verpflichtung unterbleibt oder unwirksam weitergegeben wird, verpflichtet sich der Kunde selbst die Ware auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß entsorgen zu lassen.
10.3 Die Verjährung des Anspruchs auf Freistellung/Übernahme beginnt mit Eingang der schriftlichen Mitteilung über die Beendigung der Nutzung der Ware.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für uns zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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